Die Kosten
Die Kosten für den Besuch der Tagespflege werden von Ihrer Pflegeversicherung übernommen. Der Bezug Ihres Pflegegeldes bleibt davon unbenommen.
Unabhängig von der Inanspruchnahme der Tagespflege wird Ihnen weiterhin das vollständige Pflegegeld ausgezahlt.
Sie zahlen lediglich 23,14 € täglich als Eigenanteil für Unterkunft und Verpflegung. Hierfür kann der Entlastungsbetrag §45b SGB XI, in Höhe von 131 €, in Anspruch genommen werden.
Auf Wunsch holen Sie die Fahrer des Fahrdienstes morgens von zuhause ab und bringen Sie nachmittags wieder nach Hause – bis zur Wohnungstür. Auch Fahrten mit einem Rollstuhltaxi können durch uns organisiert werden.
Die Kosten für den Fahrdienst werden teilweise von der Pflegekasse übernommen und richten sich nach der Entfernung zwischen Ihrem Wohnort und der Tagespflege.
Gerne berechnen wir für Ihre Situation die für Sie anfallenden Kosten und beraten Sie in einem persönlichen Gespräch.
In der Tabelle sehen Sie die Leistungen der Pflegekasse für die Tagespflege, gestaffelt nach Pflegegrad.
| Pflegegrad | Leistung: Tagespflege |
Pflegesatz + Ausbildungs- umlage/Tag |
Unterkunft/ Verpflegung (Eigenanteil/ Entlastungsbetrag) |
Hin/Rückfahrt je nach km * |
|---|---|---|---|---|
| 1 | - | 70,04 € | 23,14 € | * |
| 2 | 721 € | 73,47 € | 23,14 € | * |
| 3 | 1.357 € | 76,89 € | 23,14 € | * |
| 4 | 1.685 € | 80,31 € | 23,14 € | * |
| 5 | 2.085 € | 83,74 € | 23,14 € | * |